Wiederbeschaffungswert und Umsatzsteuer: Versicherer muss auch beim Privatkauf den tatsächlich aufgewendeten Betrag erstatten
Der Versicherungsnehmer kann bei einem Totalschaden die Umsatzsteuer unabhängig von ihrem Anfall verlangen, wenn er sich ein Ersatzfahrzeug zu Kosten mindestens in Höhe des Bruttowiederbeschaffungswerts des beschädigten Fahrzeugs beschafft.