Turnerin stürzt vom Schwebebalken - Hat die Trainerin ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Immer wieder haben Gerichte zu entscheiden, ob eine Trainerin ihre Aufsichtspflicht verletzt bzw. ob sie und daneben der Verein für einen Schaden haften, den eine Turnerin erleidet, wenn diese unbeaufsichtigt am Schwebebalken turnt und dabei einen Unfall erleidet, während sich die Trainerin noch am Stufenbarren befindet.