Offenbarungspflichtiger Sachmangel: Wer beim Grundstücksverkauf einen begründeten Altlastenverdacht verschweigt, handelt arglistig
Es ist in der Regel keine gute Idee, bekannte Mängel beim Verkauf eines Hauses einfach zu verschweigen. Denn irgendwann fallen die Mängel auch dem Käufer auf, und dann können empfindliche Konsequenzen folgen.