Unverheiratet: Mindestanforderungen an die gemeinsame elterliche Sorge
Sind die Eltern eines Kindes unverheiratet, steht von Gesetzes wegen die elterliche Sorge automatisch allein der Kindesmutter zu. Der Kindesvater muss bei Gericht einen Antrag stellen, um Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden, sollte die Kindesmutter sich seinem Wunsch auf gemeinsame elterliche Sorge widersetzen. Seinem Antrag ist zu entsprechen, wenn sein Anliegen dem Kindeswohl nicht widerspricht.