Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung: Bei geschwisterlicher Regelung zur Lebzeit der Erblasser ist steuerrechtlich Vorsicht geboten!
Um Streitigkeiten und Aufteilungsschwierigkeiten zu vermeiden, werden häufig Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Erben dahingehend getroffen, dass auf den Pflichtteil gegen eine Abfindung verzichtet wird. Doch Vorsicht: Dabei sind auch die steuerlichen Konsequenzen zu beachten.