Wann liegt eine Überschwemmung im Sinne der Wohngebäudeversicherung vor ?
Spätestens seit dem „Jahrhunderthochwasser“ ist die Versicherung von Elementarschäden an Immobilien von besonderer Bedeutung. Vieles ist in diesem Zusammenhang jedoch unklar. Überschwemmungsschäden sind von der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich ausdrücklich ausgeschlossen. Erst durch die Vereinbarung der „Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung“ (BEW) werden diese - wie andere Elementarschäden - in den Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung einbezogen.